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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

All­ge­meines

Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle dem Fotografen erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären.

Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit,
es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

“Licht­bilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen. (Daten auf CD, Fach­abzüge usw.)

 

Auftragsvereinbarung & Termin

Die Buchung eines Fotoshootings ist verbindlich. Durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung (auch eine eindeutige Bestätigung via E-Mail / Messenger / Whats App / SMS) des Auftraggebers kommt der Auftrag zustande. Der Auftrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.

Urhe­ber­recht

Das Urhe­ber­recht der Licht­bilder liegt immer beim Fotografen.

Die vom Fotografen hergestell­ten Licht­bilder sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde.

Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung. Unter diese Regelung fällt ebenfalls die Bearbeitung durch Dritte, die Übergebenen Fotos von dem Fotografen dürfen nicht verändert werden, weder von einem selbst mit 'Filtern' oder durch dritte.

Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an den Fotografen.

Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Licht­bild zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.

Bei der Ver­wen­dung der Licht­bilder in Online– und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urhe­ber des Licht­bildes zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.

 

Vergü­tung, Eigentumsvorbehalt

Für die Her­stel­lung der Licht­bilder wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spe­sen, Req­ui­siten, Stu­diomi­eten etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen.

Soweit der Fotograf Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Pro­duk­tion Kosten­er­höhun­gen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorge­se­hene Pro­duk­tion­szeit aus Grün­den über­schrit­ten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusät­zliche Vergü­tung auf der Grund­lage des vere­in­barten Zei­thono­rars bzw. in Form einer angemesse­nen Erhöhung des Pauschal­hono­rars zu leisten.

Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro € ohne 19% MwSt. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag.

 

Überweisungen sind zu richten an:

 

Empfänger:  Bernhard Fuhrmann

Sparkasse Witten

DE 51 4525 0035 0110 0232 31 BIC: WELADED1 WTN

Verwendungszweck: Name und ihre Rechnungsnummer

 

Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% fällig. (Gilt nur beiHochzeiten)

Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Dem Fotografen bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung zu einem früheren Zeit­punkt herbeizuführen.

Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben die geliefer­ten Licht­bilder Eigen­tum und in den Hän­den des Fotografen.

 

Haf­tung

Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Er haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.

Der Fotograf ver­wahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm auf­be­wahrte Daten nach zwei Jahren seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten.

Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauer­haftigkeit der Lichtbilder nur im Rah­men der Garantieleis­tun­gen der Her­steller des Fotomaterials.

Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Leis­tungsstörung, Ausfallhonorar

Nach Vor­sortierung stellt der Fotograf dem Auf­tragge­ber eine pass­wort­geschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Ver­fü­gung, in welcher sich der
Auf­tragge­ber die entsprechen­den Licht­bilder zur Bear­beitung auswählen kann.

Nach­dem die Auswahl getrof­fen ist, wer­den die Licht­bilder durch den Fotografen voll­ständig bear­beitet.
Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Licht­bilder an den Auftraggeber zu senden.

Der Fotograf hat das Recht, aus wichtigen vertretbaren Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Termin abzusagen und/oder zu verschieben (Gilt nicht bei Hochzeiten). Sonderregelungen bei Hochzeiten: Für einen Ersatzfotografen (wie beim Hochzeitsvorgespräch besprochen) wird gesorgt. Der Auftraggeber wird darüber telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Messenger informiert. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

Storniert der Auf­tragge­ber die Fotografen­buchung, steht dem Fotografen ein Aus­fall­hono­rar zu. Dies wird wie folgt berech­net: Storno ab dem 15.  Tag nach der Ver­tragsvere­in­barung: 20%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Ter­min 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vere­in­barten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleis­tet wurde.

Widerrufsrecht

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu richten an BernhardFuhrmann- Holzkampstrasse 62 a – 58453 Witten
oder info@bernhardfuhrmann.de.de


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Fotograf alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzuzahlen. Der Auftraggeber wird von dem Fotografen über die Rückzahlung telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

 

Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Der Fotograf nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Daten­schutz

Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auftraggebers kön­nen gespe­ichert wer­den. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.

Bild­bear­beitung

Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.

Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern des Fotografen und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.

Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Licht­bilder des Fotografen im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

Fahrtkosten:

Der Auf­tragnehmer, in diesem Fall Fotograf genannt berechnet 0,70 € pro angefangenen Kilometer. Die Anfahrt in Witten ist Kostenfrei.

Gestaltungsfreiheit


Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Dem Auftraggeber ist der Bildstil des Fotografen bekannt, d.h. Aufnahmen bei natürlichem Licht oder künstlichen Licht (Blitz), Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlichen Farben, etc. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Entwicklung Änderungen, so hat er die eventuell anfallenden Mehrkosten zu tragen.

Lieferzeiten und Reklamation

Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen 4 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6- 8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men.  Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen
seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben.
Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben.


Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.

Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über den Fotografen erwor­ben werden.

Gutscheine

Gutscheine in jeglicher Form können nicht in Kombination mit Aktionsangeboten eingelöst werden. Ebenfalls ist eine Barauszahlung eines Gutscheines nicht möglich. Die Gültigkeit eines Gutscheins ist auf 2 Jahre ab dem Ausstelldatum festgesetzt.

Schlussbestimmungen

Erfül­lung­sort für alle Verpflichtungen aus dem Ver­tragsver­hält­nis ist Recklinghausen.

Sal­va­torische Klausel

Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bedingung eine dieser Bedingung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND für beide Seiten ist Recklinghausen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 



Bernhard Fuhrmann

Holzkampstrasse 62 a
58453 Witten
info@bernhardfuhrmann.de
0157/79679564

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